Schweizer-Berg-Echo Vereinbarung
- Jede Person, welche aus Leidenschaft mit dem Alphorn, dem Örgeli oder als Fahnenschwinger auf einem der Berge den Gästen ein Ständchen vorträgt, darf durch Vorweisen des Schweizer-Berg-Echo-Club Ausweises die Bergbahn gratis benutzen.
- Die Personen erscheinen gepflegt folkloristisch bekleidet.
- Die Darbietungen sollen von Herzen gespielt und als ungezwungene Ständchen vorgetragen werden. Konzerte sind zu vermeiden. Wir erwarten gepflegte volkstümliche Musik.
- Für andere Berg-Aktivitäten wie Wandern, Biken oder dergleichen gibt es keine Gratisfahrten.
- Begleit, und Passiv-Mitglieder zahlen die Fahrten entsprechend der jeweiligen Unternehmung.
- Dem Club Mitglied stehen keine weiteren Sonderrechte oder Verbilligungen wie gratis Parkplätze oder Verpflegung zu.
- Das Ziel vom Schweizer-Berg-Echo-Club ist, aus allen Regionen der Schweiz, Bergbahnen für das Projekt zu gewinnen. Die Vereinbarung soll jedoch in der betreffenden Region eine Exklusivität bleiben.
- Die Benützer des Schweizer-Berg-Echo-Club Ausweises, berechtigt die Bahnen alle damit verbunden Bilder, die mit den Club Mitglied gemacht werden, ohne jegliche Einschränkungen für Werbezwecken zu verwenden.
- Die Bahnen haben Zugang zur Personen Datenbank und können die registrierten Club Mitglied eigenständig engagieren. Der Minimum Betrag bei Anfragen ist 50.- pro Person, der Rest ist Verhandlungssache der einzelnen Personen.
- Interessierte Personen melden sich beim Schweizer-Berg-Echo-Club über das Anmelde-Formular im Link «Mitglied werden» an.