Schweizer-Berg-Echo  

         Schweizer-Berg-Echo Knigge 

  • Als Schweizer-Berg-Echo treten wir professionell auf und stellen uns ins beste Licht des Alphorn, Örgeli und Fahnenschwinger Brauchtums. (keine Carbon Alphörner)
  • Wir erscheinen gepflegt folkloristisch bekleidet und tragen im Minimum schwarze, lange Hosen (keine Jeans) und ein weisses Hemd. Der Witterung und dem Anlass entsprechend, tragen wir schwarze Schuhe.
  • Wir packen unsere Instrumente abseits vom Auftrittsplatz aus und erstellen ein ordentliches Depot unseres Gepäcks. Am Auftrittsplatz befinden sich keine persönlichen Utensilien, welche den Gesamtchor optisch stören.
  • Wenn wir auftreten übernimmt eine Person die Führung.
  • Beim Einspielen oder beim Auftritt hören wir aufmerksam der führenden Person zu. Es werden unaufgefordert keine einzelnen Töne auf dem Instrument gespielt. Es werden keine Zwischengespräche geführt, so dass jede Person informiert ist, was vor sich geht. So vermeiden wir unklare Situation und Missverständnisse beim Auftritt.
  • Wir stellen uns immer geordnet im Halbkreis, ausgerichtet auf. In Spielrichtung; Mitte erste Stimmer, rechts zweite Stimme, links dritte Stimme (Bass).
  • Das Einspielen erfolgt diszipliniert abseits der Gäste und des Auftrittsorts.
  • Die Stücke werden nicht am Anlass geübt. Jede Person kommt vorbereitet an den Auftritt. Wer die Stücke nicht auswendig spielen kann, behilft sich mit dem Schweizer-Berg-Echo Büchlein im A6 Format, welches auf dem Nothalter auf dem Alphorn montiert wird. Es werden keine grösseren Blätter als A6 verwendet oder die Noten lose in den Händen gehalten.
  • Wir tragen normalerweise maximal 2 Stücke unmittelbar hintereinander vor. Ein weiteres Stück soll als Zugabe nach Wunsch dargeboten werden.
  • Während der Darbietungen zeigen wir Respekt und unterlassen laute Unterhaltungen.
  • Wir sind Gäste an den Austragungsorten und halten uns an die Regeln der einzelnen Bahnen und Gasthäuser. Bitte auf den entsprechenden Webseiten nachlesen, wie der Verhaltenscodex der einzelnen Orte lautet.
  • Neben den offiziellen Abmachungen im Rahmen des Schweizer-Berg-Echos mit den Bergbahnen, stehen uns keine weiteren Sonderrechte oder Verbilligungen wie gratis Parkplätze oder Verpflegung zu.